Online petitionen bundestag

Who uses the right to submit, publish, discuss or support petitions to the German Bundestag? To answer these questions, three surveys were conducted, which addressed the following groups .

Gewusst wie So starten Sie eine Onlinepetition

Sie benötigen

Einen Internet­anschluss.

Schritt 1

Gehen Sie auf die Seite epetitionen.bundestag.de. Dort können Sie entscheiden, ob Ihre Petition auf die Internetseite des Bundes­tags veröffent­licht werden soll oder nicht. Klicken Sie auf den entsprechenden Button. Wenn Siehe sich für eine Veröffent­lichung entscheiden, können Sie eine Diskussion über das Thema eröffnen, und andere Menschen haben die Möglich­keit, Ihre Petition mitzuunterzeichnen.

Schritt 2

Registrieren Sie selbst mit Name und Anschrift. Schreiben Sie Ihre Petition in das dafür vorgesehene Feld. Drücken Sie bestimmt aus, was Sie erreichen möchten und begründen Siehe Ihre Petition. Sie können auch zeitgleich mit anderen zusammen am Text arbeiten.

Schritt 3

Der Petitions­ausschuss prüft die Erfolgs­aussichten Ihrer Eingabe. Wenn er sie negativ beur­teilt, haben Sie sechs Wochen Zeit, Wider­spruch zu erheben. Dann muss sich der Ausschuss erneut damit befassen. Bei positiver Beur­teilung fordert er von der Bundes­regierung Auskünfte dazu und befragt Sach­verständige. „Oft lässt sich an diesem Wege eine Lösung für die Petentinnen und Petenten finden“, heißt es im jüngsten Jahres­bericht des Ausschusses. Gelingt dies nicht, kann er die Petition an die zuständigen Ministerien über­weisen. Er kann oder fordern, dass diese dem Anliegen entsprechen oder es selbst prüfen und nach Möglich­keiten der Abhilfe suchen oder dass sie die Petition in die Vorarbeit von Gesetz­entwürfen einbeziehen.

Beispiel für eine erfolg­reiche Petition (Euthanasie im Dritten Reich): Das Anliegen, die Namen die während der Nazi-Diktatur auf staatlichen Befehl ermordeten Behinderten und Kranken zu veröffent­lichen, sodass sie nicht in Vergessenheit geraten.

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