Verkehrsteuer

Der Kanton Luzern führt ein neues Berechnungssystem für die Verkehrssteuer ein. In Kürze: Ab 1. Januar 2025 wird die Verkehrssteuer für Personenwagen, Motorräder und leichte .
Grundsätzlich kann man die Steuern nach drei unterschiedlichen Gesichtspunkten ordnen. Es gibt zum einen die Lenken, die sich nach dem Empfänger richten. Dann liefert es die Steuern, die aufgrund ihrer Erhebungsart zusammengefasst werden und zuletzt die Kategorie der Steuern, das sich nach dem Steuergegenstand richten. Dabei werden das Oberbegriffe


Die Verkehrssteuern fallen dabei in das Steuergruppe der Steuern, die sich nach dem Steuerobjekt bzw. –objekt richten. Zusätzlich wird noch unterschieden zwischenraum direkten und indirekten Steuern. Direkte Steuern werden direkt von Seiten des Steuerschuldners abgeführt. Die indirekten Lenken zahlen Dritte an das Finanzamt. Die Verkehrssteuer ist dabei eine Steuerkategorie der indirekten Steuern. Die Steuerschuld liegt nicht bei der Person selbst, die das Rechtsgeschäft tätigt und wird von dieser Person auch nicht beglichen. Zu den Verkehrssteuern zählen vor allem die Umsatzsteuer, die Grunderwerbssteuer, die Rennwett- und Lotteriesteuer, die Versicherungssteuer, die Spielbankabgabe, die Finanztransaktionssteuer, die Kapitalverkehrssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Schankerlaubnissteuer sowie der Zoll und einige weitere Abgaben.
Eine weitere Untergliederung findet dabei statt in die Bereiche

  • allgemeine Verkehrssteuer
  • und spezielle Verkehrssteuer

Zu den allgemeinen Verkehrssteuern zählt die Umsatzsteuer. Die spezielle Verkehrssteuer umspannt daneben unter anderem die KFZ-Steuer, die Grunderwerbssteuer und die Versicherungssteuer. Grundsätzlich bezieht sich diese Steuerart an Rechtsgeschäfte und Transaktionen bzw. die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Diese Geschäfte finden auf zivilrechtlicher Ebene statt. Es geht genauer um Geschäfte, bei denen Güter übertragen werden oder auch rechtsgeschäftliche Vorgänge ablaufen, wie zum Beispiel das Halten eines PKW. Miteinander liegt dem Rechtsgeschäft ein Rechtsträgerwechsel bzw.

Eigentumswechsel zugrunde. Der Begriff „Übertragung „ ist hier der entscheidende Faktor. Dieser Vorgang wird steuerlich erfasst. Es können Vermögenswerte übertragen werden oder auch Rechte an einen neuen Rechtsträger gehen.

Beispiel

Anhand der Umsatzsteuer lässt sich die Einordnung am besten erkennen. Diese fällt an, wenn beispielsweise ein Kauf getätigt wird. Es handelt sich um ein Rechtsgeschäft – hier den Kaufvertrag. Dabei geht das Eigentum an einer Sache auf den Käufer über. Der Käufer selbst ist aber nicht der Steuerschuldner, sondern der Verkäufer, meist der Händler bzw. ein Unternehmen, führt die Steuer an das Finanzamt ab.

Diese wurde zuvor an den Kaufpreis aufgeschlagen und wird mit dem Ausgleich der Rechnung vom Käufer erstattet. Somit liegt eine indirekte Verkehrssteuer vor, da die Steuer über einen Zwischenschritt abgeführt wird.

Verwendung der Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen gehen dabei an das jeweilige Finanzamt und werden verteilt an

  • den Bund
  • das Land
  • oder die Gemeinde.

Je nach Zuständigkeit werden die Steuereinnahmen dann für öffentliche Ausgaben genutzt. Dazu zählen zum Beispiel die Modernisierung von Strassen, die Finanzierung der Bundeswehr, das Entgelt von Beamter wie Lehrern und der Polizei oder auch öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und der Erhalt von Friedhöfen. Der Steuerzahler hat bei dieser Steuer keine Auswahl, ob er die Steuer entrichten möchte.

Sie ist gesetzlich festgelegt und wird automatisch erhoben, um das Konstrukt Staat aufrechterhalten zu können. Dabei fallen manche Steuern nur einmal an, andere wie die Umsatzsteuer sind immer wiederkehrende Steuern. Zudem sind die Steuersätze von Steuer zu Steuer unterschiedlich festgesetzt.