Bei hochzeit sonderurlaub

Anlässe für Sonderurlaub im Überblick. In diesem Kapitel erläutern wir die verschiedenen Anlässe, die einen Anspruch auf Sonderurlaub rechtfertigen können. .

Sonderurlaub – Wann bekommen Arbeitnehmer zusätzlich frei?

Kurz & knapp: Sonderurlaub

Was ist Sonderurlaub?

In Ausnahmesituationen können Arbeitnehmer eine vorübergehende bezahlte Freistellung beanspruchen. Sie müssen dann nicht von ihrem Urlaubsanspruch Gebrauch machen. Die wichtigsten Fakten fassen wir in unserem Handout zusammen, das Sie gratis herunterladen können.

Welche Gründe gibt es für Sonderurlaub?

In die Regel wird zusätzlicher Urlaub beim Tod eines nahen Angehörigen oder der eigenen Hochzeit gewährt. Hier entdecken Sie eine Auflistung der Gründe für Sonderurlaub.

Wie zahlreich Tage Sonderurlaub bekommen Arbeitnehmer?

Das hängt vom jeweiligen Gelegenheit ab und davon, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren.

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Worauf beruht der Anspruch auf Sonderurlaub?

Im Renne des eigenen Lebens ereignen sich immer wieder schöne, aber auch schlimme Dinge. Vor allem Schicksalsschläge wirbeln das Seelenleben derart durcheinander, dass es kaum möglich ist, als Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung in entsprechender Qualität zu erbringen. Er braucht Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten.

Aus diesem Grund sieht das Arbeitsrecht Sonderurlaub vor. Er verschafft Betroffenen einen knappen Moment Zeit zum Durchatmen. Sonderurlaub wird zusätzlich zum gesetzlichen Jahresurlaub gewährt. Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit trotzdem den vollen Lohn.

Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entgegen seinen Mitarbeitenden. In anerkannten Ausnahmesituationen können sie Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen und sich dabei an § 616 S. 1 BGB berufen, der Folgendes besagt:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs an die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Zu der Frage, welche Verhältnisse konkret einen Sonderurlaub rechtfertigen, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen herausgearbeitet. Außerdem orientieren selbst Arbeitgeber an den im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) genannten Anlässen. In § 29 TVöD ist auch die Länge des eingeräumten Sonderurlaubs definiert.

Mögliche Gründe für Sonderurlaub im Überblick

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat verschiedene Konstellationen entwickelt, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Diese lassen sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen:

Das sind zum einen familiäre Ereignisse, bei denen der Arbeitnehmer unbedingt anwesend bestehen muss und bei denen nicht erwartet werden kann, dass er dem Ereignis fernbleibt.

Hierzu gehören insbesondere die:

  • eigene Hochzeit oder Lebenspartnerschaft
  • Hochzeit der Kinder
  • (Goldene) Hochzeit die Eltern
  • Geburt des eigenen Kindes
  • Konfirmation und Erstkommunion     
  • Beerdigung naher Angehöriger

Die zweite Kategorie sind persönliche Unglücksfälle, bei denen der Arbeitgeber nicht erwarten kann, dass die Arbeitnehmer trotzdem seiner Arbeitspflicht nachkommt, beispielsweise:

  • eine zwingende medizinische Behandlung, die nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erzielen kann
  • ein Verkehrsunfall, den der Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet hat
  • eine Wohnungseinbruch oder Wohnungsbrand  
  • eine zu Unrecht zulasten des Beschäftigten angeordnete Untersuchungshaft

Todesfälle und Beerdigungen im einengen Familienkreis

Den meisten Arbeitnehmern ist wohl bekannt, dass es Sonderurlaub bei einem Todesfall gibt. Aber nicht jed Todesfall rechtfertigt eine bezahlte Freistellung. Bei welchen Beerdigungen bekommt man also Sonderurlaub?

Ein Sterbefall ist in die Regel nur dann relevant, wenn ein nahes Familienmitglied verstirbt, wenn zu ihm eine Verwandtschaft 1. Grades bestand. Demnach gewährt der Arbeitgeber Sonderurlaub bei:

  • Tod des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners
  • Tod der Eltern oder Schwiegereltern
  • Todesfall unter Geschwistern·     
  • Versterben des eigenen Kindes (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)

Ein gesetzlicher Sonderurlaub hilft unter diesen Umständen, den ersten Schock zu verarbeiten und um die Beerdigung und notwendige Behördengänge zu organisieren.

Wie wie viele Tage Sie zusätzlichen Urlaub bei einem Todesfall bekommen, hängt mitunter auch davon ab, wie lange Sie bereits im Unternehmen arbeiten und wie verständnisvoll der Arbeitgeber ist. Es ist deshalb durchaus möglich, dass er mehr als zwei freie Tage bei einem Todesfall gewährt. Sprechen Sie mit Ihrer Vorgesetzten darüber und erkundigen Sie sich auch, dunkel dafür eine bestimmte Betriebsvereinbarung gilt.

Sonderurlaub bei einer Hochzeit

Zwar erwähnt § 616 BGB die Hochzeit nicht explizit als Freistellungsgrund.

Nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gehört sie – und auch die Eintragung der Lebenspartnerschaft – zu den Gründen, die eine vorübergehende privat Verhinderung im Sinne dieser Vorschrift entschuldigen.

Der Sonderurlaub entspricht in der Regel nur einen Tag. Für längere Feierlichkeiten und die Hochzeitsreise müssen Sie also an Ihren Erholungsurlaub zurückgreifen.

Nicht nur für die eigene Hochzeit gibt es häufig einen arbeitsfreien Tag, auch bei Feierlichkeiten und Jubiläen der Eltern können Sie den Arbeitgeber um Sonderurlaub bitten. Die goldene Hochzeit (50. Hochzeitstag) ist einer dieser Anlässe, ebenso wie das Hochzeit des Kindes.

Sonderurlaub bei der Geburt des eigen Kindes

Väter erhalten Sonderurlaub zumindest am Tag der Geburt. Diesen Urlaub müssen sie allerdings rechtzeitig beantragen.

Wie zahlreich freie Tage frisch gebackene Väter erhalten, ist gesetzlich nicht geregelt. In der Regel sind ein bis drei Tage angemessen. Darüber entscheidet allerdings der Arbeitgeber.

Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was für Siehe gilt. Auch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung können Sie fündig werden. Aus diesen Dokumenten geht in der Regel auch hervor, wie viele unabhängig Tage Sie für die Geburt Ihres Kindes erhalten.

Dieser Anspruch steht allerdings nur verheirateten Vätern zu oder dem zweiten Elternteil in einer Lebenspartnerschaft. Ob unverheiratete Männer ein Recht auf Sonderurlaub haben, ist hingegen umstritten.

Frauen profitieren vom Mutterschutz und sind demnach sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entlassung von der Arbeit freigestellt. Sie sind daher nicht auf den Sonderurlaub angewiesen.

In der Regel kein Sonderurlaub für Arztbesuche

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer allgemeine Arzttermine außerhalb die Arbeitszeit vereinbaren – dies allerdings nur, soweit das überhaupt möglich und zumutbar ist.

In folgenden Ausnahmefällen hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Sonderurlaub zu gewähren:

  1. Aufgrund dringender Beschwerden benötigt der Beschäftige eine schnellstmögliche ärztliche Versorgung.
  2. Der Arbeitnehmer muss – beispielsweise wegen einer Blutabnahme oder Magenspiegelung – nüchtern zum Arzttermin erscheinen.
  3. Die Arztpraxis anbietet nur eingeschränkte Öffnungszeiten (während der Arbeitszeit des Beschäftigten) an.

Pflege von erkrankten Familienangehörigen

Im Regelfall ist die Pflege von Familienangehörigen als persönlicher Hinderungsgrund des Arbeitnehmers umfassend, sodass er dafür Sonderurlaub nach § 616 BGB beanspruchen kann.

Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall besteht, ist davon abhängig, ob es für den Beschäftigten zumutbar ist, trotz Erkrankung des Familienmitglieds arbeiten an gehen. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:

  • Steht das Familienmitglied dem Arbeitnehmer besonders nahe? Damit ist nicht die räumliche Nähe gemeint, sondern eine enge seelische Bindung. Grundsätzlich fallen Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Geschwister darunter sowie die eigenen Kinder.
  • Ist das Familiär auf die Pflege des Beschäftigten angewiesen, weil keine anderweitige Versorgung zur Verfügung steht?

Pflege des eigenen kranken Kindes

Erkrankt ein Kind, das noch nicht zwölf Jahre alt ist oder das aufgrund einer Behinderung besondere Hilfe benötigt, so gilt dies für beide Väter als persönlicher Hinderungsgrund.

Laut § 45 SGB V müssen der Arbeitgeber sie in diesem Fall freistellen – bei fortlaufender Lohnzahlung. Sonderurlaub ist in diesem Fall also gar nicht erforderlich. Voraussetzung für eine Freistellung ist allerdings, dass ein Arzt bescheinigt, dass das Kind Betreuung benötigt.

Je älter Kinder werden, desto geringer Pflege benötigen sie im Krankheitsfall. Hier gelten gleichen Regeln wie bei der bezahlten Freistellung zur Pflege von Familienangehörigen.

Rechtlich umstritten: Sonderurlaub bei einem Umzug

Ob einer bevorstehender Umzug einen Anspruch auf Sonderurlaub begründet, ist nicht ganz unumstritten. Sie haben ein Recht darauf, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder den Betriebsvereinbarungen entsprechend festgelegt ist. In allen anderen Fällen gültig Folgendes:

Umzug aus privaten Gründen:

  • Es besteht in der Regel kein Recht auf Sonderurlaub, weil Sie den Umzug selbst „verschuldet“ haben. Dafür müssen Sie Ihre unabhängig Zeit verwenden.
  • Mitunter lohnt es sich trotzdem, beim Arbeitnehmer nachzufragen. Häufig gewähren sie aus Kulanz eine bezahlte Freistellung für den Umzugstag.
  • Erscheint die Erfüllung der Arbeitnehmerpflicht als unzumutbar, so besteht laut Bundesarbeitsgericht ein Anspruch auf Sonderurlaub (25.04.1960, Az.: 1 AZR 16/58).

Umzug weg betrieblichen Gründen:

  • Verlegt der Arbeitgeber seine Betriebsstätte an einen anderen Standort, so erfolgt der Umzug aus einem betrieblichen Grund.
  • In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub, vor allem, wenn der Umzug dringend stattfinden muss.
  • Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) regelt einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Umzug aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Elyas K.

Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seiner Expertise auf diesem Gebiet ermöglicht es ihm, gründliche und präzise Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht zu produzieren, die Lesern das Erfassen die komplexen Inhalte ermöglichen sollen.

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