Fahrzeit zum kunden arbeitszeit
Fahren Arbeitnehmer von ihrem Wohnort mit dem Firmenfahrzeug direkt zum ersten Kunden und am Ende des Tages vom letzten Kunden nach Hause zurück, stellt die für .Fahrzeit = Arbeitszeit?
Von Rechtsanwalt Özkan Akkoc
Ratgeber - Arbeitsrecht Mehr zum Thema:Arbeitsrecht, Fahrzeit, Arbeitszeit, Wohnung, Fortbildung, ArbeitsortBewerten mit: Twittern Teilen Teilen
Wann ist eine Anfahrt, die im Zusammenhang mit der Arbeit steht, als Arbeitszeit anzusehen? Wann muss diese Fahrt vom Arbeitgeber bezahlt und vergütet werden?
Immer wieder muss diese Frage vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Dabei können unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Fehler vermieden werden. (1 ABR 5/06 und 5 AZR 292/08)
Von Ihrer privaten Wohnung zum Arbeitsort und wieder zurück
Grundsätzlich sind Fahrzeiten von Ihrer privaten Wohnung zum festen Arbeitsort und wieder zurück keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig. Das gilt aber nur für Fahrten innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, also z.B. wochentags morgens zur Arbeit und abends hinten.
Etwas anderes ergibt sich allerdings für Vertreter, Vertreter, „Reisende" u.ä.. Bei diesen Berufsgruppen gehört die Reisetätigkeit zu den Hauptleistungspflichten und muss entlohnt werden.
Hierzu führt das BAG in seiner Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 weiter aus:
"Mangels festen Arbeitsorts können sie ihren vertraglich geschuldete Arbeit ohne dauernde Reisetätigkeit nicht erfüllen. Das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit ist darauf ausgerichtet, verschiedene Kunden zu besuchen, wozu die jeweilige Ankunft zwingend gehört. Das gilt nicht nur für das Fahrten zwischen den Kunden. Die Fahrten zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mittels der übrigen Tätigkeit eine Einheit und stellen nach der Verkehrsanschauung insgesamt die Dienstleistung im Sinne des §§ 611, 612 BGB dar. Das ist unabhängig davon, ob der Fahrtantritt ab der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder ab der Wohnung des Arbeitnehmers erzielt. In jedem Falle ist eine dem Arbeitgeber günstig kommende Arbeitsleistung dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise selbst tätig werden müssen (Der Arbeitnehmer steuert das Fahrzeug zum Zielort selbst) und die Fahrt vom Arbeitgeber kraft Direktionsrechts bestimmt wird (Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer anweisen an einem anderen Arbeitsort zu fahren)."
Fahrzeiten innerhalb die vereinbarten Arbeitszeit vom Betrieb zu einer auswärtigen Arbeitsstelle
Diese Fahrten sind Arbeitszeiten und damit vergütungspflichtig.
Fahrzeiten für Fortbildung
Hier muss unterschieden werden, dunkel die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freiwillig oder durch den Arbeitgeber angewiesen und finanziert worden ist.
Sofern Sie die Fortbildungsveranstaltung freiwillig besuchen, wird die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit eingestuft und müssen daher auch nicht vergütet werden.
Handelt es sich jedoch um eine durch den Arbeitgeber abhängige und finanzierte Fortbildungsveranstaltung, so ist die Fahrzeit Arbeitszeit und damit vergütungspflichtig. Jedoch auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug zum Zielort selbst steuert. Fährt man als Beifahrer, dann wird diese Fahrt nicht bezahlt.
Fahrzeiten außerhalb der Arbeitszeit
Außerhalb der Arbeitszeiten getätigte Fahrzeiten sind nicht vergütungspflichtig.
Fahrzeiten an Wochenenden und Feiertagen
Es kann durchaus vorkommen, dass Sie auch am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten müssen, obwohl diese Tage außerhalb die Arbeitszeiten liegen. Die Fahrzeit zu Ihrer Arbeitsstelle ist in diesem Fall nur dann Arbeitszeit, sofern es sich um eine betrieblich veranlasste, vom Arbeitgeber angeordnete Fahrt handelt und die Reisetätigkeit zu den Hauptleistungspflichten Ihres Berufs gehört (z.B. als Vertriebsmitarbeiter, Vertreter etc.).
Diese Frage ist allerdings noch nicht höchstrichterlich entschieden und kann vor einem Arbeitsgericht auch anders beurteilt werden.
Resümee
Es ist nicht immer leicht zu entscheiden, ob eine Fahrt weiter zur Arbeitszeit gehört oder nicht. Es empfiehlt selbst, über die Fahrzeiten unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes eine vertragliche Regelung zu treffen, um zukünftige Streitigkeiten zwischenraum dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu vermeiden.