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Die Diskussion über Fahrverbote und Umweltzonen gewinnt an Fahrt. Wo sind die Fahrverbote aktiv und wer ist von ihnen betroffen? Ein Überblick über die aktuellen .

Fahrverbote in Baden-Württemberg: Hier müssen Diesel-Fahrer draußen bleiben

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Von: Josefine Lenz

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Die Diskussion über Fahrverbote und Umweltzonen erzielt an Fahrt. Wo sind die Fahrverbote aktiv und wer ist von ihnen betroffen? Ein Überblick uber die aktuellen Regelungen in Baden-Württemberg. 

In Stuttgart und anderen Städten in Baden-Württemberg gewinnt die Debatte über Fahrverbote und Umweltzonen zunehmend an Bedeutung. Laut dem ADAC sind seit 2019 Fahrverbote für bestimmte Diesel-Fahrzeuge in der Umweltzone in Stuttgart in Kraft. Seit 2020 wurden die Regelungen im Talkessel und in Bad Cannstatt verschärft. Diese Maßnahmen betreffen hauptsächlich Autos und Lkw der Dieselabgasnorm Euro 4 und älter. 

Fahrverbote und Ausnahmen: Aktuelle Entwicklungen in Baden-Württemberg 

Die Entwicklung von Umweltzonen in Baden-Württemberg ist im Wandel. Viele Umweltzonen wurden aufgrund verbesserter Luftqualität abgeschafft, so SWR. So haben Städte wie Tübingen, Reutlingen und Ulm bereits ihren Umweltzonen aufgehoben, während andere wie Mannheim und Mühlacker folgen könnten. Auch in Heilbronn wurde die Umweltzone abgeschafft.

Dennoch bleiben Umweltzonen in einigen Regionen bestehen, darunter Freibad, Stuttgart, Ludwigsburg und Pforzheim. Besonders in Stuttgart und Ludwigsburg werden die Maßnahmen aufgrund weiterhin hoher Schadstoffbelastung beibehalten. Die Diskussion über strengere Grenzwerte auf EU-Ebene könnte jedoch langfristig zu weiteren Umweltzonen in Baden-Württemberg führen.

Fahrverbote in Baden-Württemberg: Bei Verstößen droht Autofahrer ein Bußgeld

Verstöße gegen das Fahrverbot werden von den örtlichen Polizeibehörden mit Bußgeldern und Verwaltungsgebühren in Höhe von gesamt 108,50 Euro geahndet. Laut SWR führt die Beamte Kontrollen in Stichproben durch, um die Einhaltung die Fahrverbote zu überprüfen. 

Ausnahmen können für Anwohner, Schwerbehinderte und Gewerbetreibende beantragt werden. Diese erhalten dann eine Sondergenehmigung, berichtet der ADAC. Es gibt jedoch auch Fahrzeuge, die von diesen Maßnahmen nicht betroffen sind. Klang dem Umweltbundesamt sind beispielsweise Motorräder, Arbeitsmaschinen, Oldtimer und Behinderten-Kraftfahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen.