Hinzuverdienst rente krankenversicherung
Rentner und Rentnerinnen, die regulär in Rente gegangen sind, konnten bisher im Ruhestand unbegrenzt hinzuverdienen. Seit 2023 gilt das nun auch für Frührentner. Denn die .Rente und Hinzuverdienst
Bei Beschäftigten, die bereits eine Rente betreffen, ist es möglich, dass das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt auf die Rente angerechnet wird. Das gilt allerdings nur beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Wird eine Altersrente bezogen, gelten seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen. Sollte der Hinzuverdienst die Zahlung der Erwerbsminderungsrente beeinflussen, kann sich dies auch auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung auswirken.
Hinzuverdienst kann die Rente schmälern
Bei Individuen, die trotz eines Rentenbezugs weiterhin arbeiten, kann das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung die weitere Rentenzahlung in voller Höhe gefährden.
Eine geänderte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für das Beschäftigung ergibt sich, wenn sich der Hinzuverdienst an die Weiterzahlung der Rente so auswirkt, dass das Rente nicht mehr weitergezahlt wird.
Hinzuverdienstgrenzen für arbeitende Individuen in Rente
Hinzuverdienstgrenzen sind bei der Bestimmung der Rentenhöhe bei Erwerbsminderungsrenten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung an beachten.
Bei Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten wirkt sich ein Hinzuverdienst nur bei der Einkommensanrechnung aus. Für Waisenrenten gelten keine Einkommensgrenzen. Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen ergeben selbst hier nicht.
Hinzuverdienst neben einer Altersrente
Versicherte können eine Altersbezug in voller Höhe oder als Teilrente in Anspruch nehmen und diese Rente bereits vor Vollendung die Regelaltersgrenze beziehen. In allen Fällen dürfen seit 2023 das Rentner und Rentnerinnen unbegrenzt hinzuverdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Altersrente als Voll- oder Teilrente gewährt wird.
Hinzuverdienst neben einer Erwerbsminderungsrente
Renten wegen Erwerbsminderung (bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung) werden nur gezahlt, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Maßgebend für die Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung ist die erzielte Hinzuverdienst. Für 2025 gelten bundesweit folgende Grenzen:
- volle Erwerbsminderung: jährliche Hinzuverdienstgrenze
- 19.661,25 Euro - teilweise Erwerbsminderung: jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze
- 39.322,50 Euro
Der Hinzuverdienst darf grundsätzlich nur innerhalb des Restleistungsvermögens die Person mit Erwerbsminderung erzielt werden. Das gilt
- bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in einer Beschäftigung von unter drei Stunden täglich und
- bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in einer Beschäftigung von unter sechs Stunden täglich.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 01.01.2025
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