Kann ein arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden

Auch wenn der Arbeitsvertrag durchaus mündlich und formlos geschlossen werden darf, gilt für Ihren Arbeitgeber eine Nachweispflicht gemäß § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz .

Mündlich geschlossener Arbeitsvertrag – wie ist die Rechtslage?

Regelmäßig wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer unterschrieben und an den Arbeitgeber zur Unterzeichnung zurückgereicht. Manchmal vergehen einige Tage, manchmal auch Wochen bis zur Vertragsunterzeichnung.

Haben Siehe einen mündlichen Arbeitsvertrag geschlossen? Rufen Sie mich an unter 089 41 61 56 44 oder schreiben Sie mir eine Nachricht an mail@zametzer-law.de

Und es liefert Arbeitnehmer, die vergeblich auf den vom Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag warten. Spätestens dann stellt sich die Anfrage, ob der Arbeitsvertrag, der lediglich mündlich vereinbart wurde, rechtlich bindend ist und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.

Inhalt dieser Seite

1. Wirksamkeit von mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen
2. Ausnahmeregelung: Wann ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag unwirksam ist
3. Mündlicher Arbeitsvertrag – Rechte des Arbeitnehmers
4. Schriftliche Kündigung auch bei mündlichem Arbeitsvertrag

1. Wirksamkeit von mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen

Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag, die mündlich geschlossen wurde, rechtlich wirksam. Voraussetzung für seiner Wirksamkeit ist, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich des Vertragsschlusses und der wesentlichen Inhalte einig sind.

Wesentliche Inhalte beziehungsweise notwendige Vertragsbestandteile sind nach §§ 611, 612 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Definition der Vertragsparteien, die Nennung der Arbeitsleistung beziehungsweise die Art die Arbeit sowie der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ebenso wirksam ist ein Arbeitsvertrag, der mündlich durch schlüssiges Verhalten geschlossen wurde.

Fragt ein Arbeitgeber Sie beispielsweise als potenziellen Kandidaten, ob Sie am kommenden Montag auf seiner Baustelle oder in seinem Restaurant arbeitend werden möchten, und erscheinen Sie an diesem Tag, um die Arbeit aufzunehmen, ist der Arbeitsvertrag verbal durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen.

Für Sie als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass eine mündliche Jobzusage zwar rechtlich bindend ist, die Beweislast jedoch Ihnen als Arbeitnehmer und nicht dem Arbeitgeber verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie im Streitfall das Zustandekommen eines mündlichen Arbeitsvertrags nachweisen müssen.

Insoweit ist der verbal vereinbarte Arbeitsvertrag ohne einen eindeutigen Beweis wertlos, wenn der Arbeitgeber den Vertragsschluss bestreitet.

2. Ausnahmeregelung: Wann einer mündlich geschlossener Arbeitsvertrag unwirksam ist

Anderes gilt für zeitlich Arbeitsverträge. Nach § 14 Abs. 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag nicht mündlich, sondern schriftlich geschlossen wurde.

Das bedeutet, dass mündlich vereinbarte Befristungen unwirksam sind. Rechtsfolge eines mündlich geschlossenen, befristeten Arbeitsvertrags ist, dass er zum Vorteil des Arbeitnehmers wirksam ist, allerdings nicht als befristeter Arbeitsvertrag, sondern als unbefristet Arbeitsverhältnis.

Darüber hinaus gibt es weitere Fallkonstellationen, in denen eine mündliche Jobzusage nicht wirksam ist, wenn

  • der Arbeitsvertrag unter Vorbehalt vereinbart wird, weil ihm eine weitere Führungsperson zustimmen muss.
  • der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag widerrufen oder gekündigt wird, bevor das Arbeitsverhältnis beginnt.
  • die mündliche Jobzusage nicht bewiesen werden kann.

3. Mündlicher Arbeitsvertrag – Rechte des Arbeitnehmers

Wurde der Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeber mündlich geschlossen, stellt sich die Frage, welcher Rechte Sie als Arbeitnehmer haben.

1. Anspruch auf Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrags

Für Sie als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, ob Sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.

Nach § 2 Abs. 1 Folge (Nachweisgesetz) haben Sie spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer Anspruch auf die Aushändigung eines vom Arbeitgeber unterzeichneten schriftlichen Arbeitsvertrags.

Keine Gültigkeit hat diese Norm für Arbeitnehmer, die als Aushilfe für die Dauer von höchstens einem Monat eingestellt worden sind. Kommt der Arbeitgeber der gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor dem betreffenden Arbeitsgericht die Ausstellung und Aushändigung einer Niederschrift uber den mündlichen Arbeitsvertrag einzuklagen.

2. Muss ein mündlicher Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Möchten Sie als Arbeitnehmer einen mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag beenden, müssen sie ihn ordentlich kündigen.

Nicht möglicher ist eine fristlose Kündigung, da die fehlende Schriftlichkeit kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Keinesfalls sind Sie bei einem Arbeitsvertrag, der verbal geschlossen wurde, berechtigt, die Arbeit abzubrechen und nicht mehr zu erscheinen.

Davon ist deshalb abzuraten, weil das den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt mittels der Folge, dass Ihnen eine mehrwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes droht.

Welche Kündigungsfrist bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gültig, hängt davon ab, ob eine Kündigungsfrist mündlich abgemacht wurde oder ob es einen Tarifvertrag mit abweichenden Kündigungsfristen gibt.

Ist beides nicht der Fall, gilt das gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt für Arbeitnehmer vier Wöchentlich zum Fünfzehnten eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats.

4. Schriftliche Kündigung auch bei mündlichem Arbeitsvertrag

Obwohl die Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde, muss er unter Einhaltung der Schriftform gekündigt und vom Arbeitnehmer handschriftlich unterzeichnet werden.

Im Gegensatz zu einem mündlichen Arbeitsvertrag sind mündliche Kündigungen unwirksam.

Aus Beweisgründen erfolgt die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens im Beisein eines Zeugen oder durch das Übersendung als Einschreiben mit Rückschein. Im Falle einer Kündigung des mündlichen Arbeitsvertrages sind Sie als Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Kündigung zu begründen.

Abschließend ist festzuhalten, dass ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wird, ja rechtlich wirksam ist.

Allerdings birgt ein mündlicher Arbeitsvertrag für Sie als Arbeitnehmer ein hohes Risiko, dass die Arbeitgeber den Vertragsschluss bestreitet. Deshalb ist es vernünftig, dass Sie als Arbeitnehmer alle mündlichen Vereinbarungen aufschreiben und sich diese direkt per Unterschrift bestätigen lassen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und aus Beweisgründen ist es sinnvoll, grundsätzlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Sie haben Fragen zu einem Arbeitsvertrag, den Sie mündlich geschlossen haben oder zu weiteren Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts?

Kontaktieren Sie uns, damit wir die Rechtslage erläutern und uns bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten beratschlagen können!