125 euro pflegegeld
Das heißt: Wer Pflegeleistungen erhält, bekommt mehr Geld. Die aktuellen Beträge ab 2025 finden Sie nachfolgend. Direkt zum Inhalt. Pflege. Login. Darum DAK. Ihr Anliegen. Meine .Pflegegeld 2025: Tabelle zeigt Leistungen für jeden Pflegegrad
Inhalt
Pflegegeld 2025 nach Pflegegrad: Das Wichtigste in Kürze
Pflegebedürftigen mittels den Pflegegraden 2 bis 5 steht Pflegegeld an. Es beträgt 2025 monatlich zwischen 347 Euro und 990 Euro und ist für die häusliche Pflege gedacht. Das sind 4,5 Prozent mehr als weiter 2024.
Zusätzliche Zahlungen sind möglich, zum Beispiel für das Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel. Die Höhe der jeweiligen Leistungen pro Pflegegrad listen wir dir in diesem Ratgeber auf.
Die nächste Erhöhung beim Pflegegeld ist für 2028 angedacht.
Je mehr Unterstützung eine Person im Alltag gebraucht, desto teurer die Pflege. Als Faustregel kannst du dir deshalb merken: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld gibt es von der Pflegekasse.
Wie genau das Pflegegeld 2025 und andere Leistungen je Pflegegrad aufgeschlüsselt sind, erfährst du in diesem Ratgeber.
Pflegegrade und ihre Bedeutung
Pflegegrad | Bedeutung des Pflegegrads |
1 | Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
3 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
4 | Schwerste Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
5 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Tabelle: Pflegegeld-Erhöhung 2025
Ab dem 1. Januar 2025 liefert es mehr Geld für Pflegebedürftige und pflegende Mitglied. Die Berechtigten erhalten die Erhöhung von 4,5 Prozentual automatisch – es ist also kein Antrag nötig. In der nachfolgenden Tabelle findest du die Steigerung aller Pflegestufen noch einmal übersichtlich aufgelistet.
Pflegegrad | Pflegegeld ab 2025 |
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Wie hoch die Zuschüsse der Pflegekasse schließlich sind, hängt nicht zuletzt davon ab, welche Leistungen der oder die Pflegebedürftige in Anspruch nimmt. Den nachstehenden Tabellen kannst du entnehmen, wie viel Gutschein Personen mit verschiedenen Pflegegraden (früher „Pflegestufen“) 2024 und 2025 beantragen können.
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Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 1
Leistung | Höhe |
Entlastungsbetrag | 2024: 125 € (Monat), 2025: 131 € (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 2024: 214 € (Monat), 2025: 224 € (Monat) |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 2024: 40 € (Monat), 2025: 42 € (Monat) |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 2024: 4.000 € (je Maßnahme), 2025: 4.180 € (je Maßnahme) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 2024: 50 € (Monat), 2025: 53 € (Monat) |
Hausnotruf | Bis zu 25,50 € (Monat) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 50 Euro (Monat) |
Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 2
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 2024: 332 € (Monat), 2025: 347 € (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 2024: 761 € (Monat), 2025: 796 € (Monat) |
Verhinderungspflege durch nah Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 1,5-facher Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 2024: 1.612 € (für bis zu 6 Wochen im Jahr), 2025: 1.685 € |
Kurzzeitpflege | 2024: 1.774 € (für bis zu 8 Wöchentlich im Jahr), 2025: 1.854 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 2024: 689 € (Monat), 2025: 721 € (Monat) |
Entlastungsbetrag | 2024: 125 € (Monat), 2025: 131 € (Monat) |
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 2024: 214 € (Monat), 2025: 224 € (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 2024: 770 € (Monat), 2025: 805 € (Monat) |
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a Sicherheit XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | 2024: höchstens 266 € pro Monat, 2025: höchstens 278 € pro Monat |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 2024: 40 € (Monat), 2025: 42 € (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 % zu leisten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 2024: 4.000 € (je Maßnahme), 2025: 4.180 € (je Maßnahme) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 2024: 50 € (Monat), 2025: 53 € (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 177,53 € (West), 174,01 € (Ost) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 45,96 Euro (West), 45,05 Euro (Ost) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit (Stand: 2024) | 192,07 € (Monat, Krankenversicherung), 40,06 € (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung von die Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 3
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 2024: 573 € (Monat), 2025: 599 € (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 2024: 1.432 € (Monat), 2025: 1.497 € (Monat) |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 1,5-facher Satz des monatlichen Pflegegeldes für 6 Wochen |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 2024: 1.612 € (für bis zu 6 Wochen im Jahr), 2025: 1.685 € |
Kurzzeitpflege | 2024: 1.774 € (für bis an 8 Wochen im Jahr), 2025: 1.854 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 2024: 1.298 € (Monat), 2025: 1.357 € (Monat) |
Entlastungsbetrag | 2024: 125 € (Monat), 2025: 131 € (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 2024: 214 € (Monat), 2025: 224 € (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 2024: 1.262 € (Monat), 2025: 1.319 € (Monat) |
Pflege von Menschen mit Hemmnisse in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | 2024: höchstens 266 € (Monat), 2025: höchstens 278 € (Monat) |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 2024: 40 € (Monat), 2025: 42 € (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 2024: 4.000 € (je Maßnahme), 2025: 4.180 € (je Maßnahme) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 2024: 50 € (Monat), 2025: 53 € (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 282,73 € (West), 277,13 € (Ost) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 45,96 Euro (West), 45,05 Euro (Ost) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit (Stand: 2024) | 192,07 € (Monat, Krankenversicherung), 40,06 € (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung von die Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 4
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 2024: 765 € (Monat), 2025: 800 € (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 2024: 1.778 € (Monat), 2025: 1.859 € (Monat) |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 1,5-facher Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 2024: 1.612 € (für bis zu 6 Wochen im Jahr), 2025: 1.685 € |
Kurzzeitpflege | 2024: 1.774 € (für bis an 8 Wochen im Jahr), 2025: 1.854 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 2024: 1.612 € (Monat), 2025: 1.685 € (Monat) |
Entlastungsbetrag | 2024: 125 € (Monat), 2025: 131 € (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 2024: 214 € (Monat), 2025: 224 € (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 2024: 1.775 € (Monat), 2025: 1.855 € (Monat) |
Pflege von Menschen mit Hemmnisse in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | 2024: höchstens 266 € (Monat), 2025: höchstens 278 € (Monat) |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 2024: 40 € (Monat), 2025: 42 € (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 2024: 4.000 € (je Maßnahme), 2025: 4.180 € (je Maßnahme) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 2024: 50 € (Monat), 2025: 53 € (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 460,26 € (West), 451,14 € (Ost) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 45,96 Euro (West), 45,05 Euro (Ost) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit (Stand: 2024) | 192,07 € (Monat, Krankenversicherung), 40,06 € (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung von die Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 5
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 2024: 947 € (Monat), 2025: 990 € (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 2024: 2.200 € (Monat), 2025: 2.299 € (Monat) |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 1,5-facher Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 2024: 1.612 € (für bis zu 6 Wochen im Jahr), 2025: 1.685 € |
Kurzzeitpflege | 2024: 1.774 € (für bis an 8 Wochen im Jahr), 2025: 1.854 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 2024: 1.995 € (Monat), 2025: 2.085 € (Monat) |
Entlastungsbetrag | 2024: 125 € (Monat), 2025: 131 € (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 2024: 214 € (Monat), 2025: 224 € (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 2024: 2.005 € (Monat), 2025: 2.096 € (Monat) |
Pflege von Menschen mit Hemmnisse in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | 2024: höchstens 266 € (Monat), 2025: höchstens 278 € (Monat) |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 2024: 40 € (Monat), 2025: 42 € (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 2024: 4.000 € (je Maßnahme), 2025: 4.180 € (je Maßnahme) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 2024: 50 € (Monat), 2025: 53 € (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 657,51 € (West), 644,49 € (Ost) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 45,96 Euro (West), 45,05 Euro (Ost) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit (Stand: 2024) | 192,07 € (Monat, Krankenversicherung), 40,06 € (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung von die Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Tabelle: Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag je Pflegegrad
Die Pflegegrade 2 bis 5 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn sie keine Verwendung für das Pflegegeld in der häuslichen Pflege haben. Pflegesachleistungen umfassen Leistungen von professionellen Pflegekräften. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung bei der Körperpflege und beim Toilettengang, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, der Einnahme von Medikamenten sowie die Mobilität.
In der folgenden Tabelle siehst du, wie selbst die Pflegesachleistungen pro Pflegegrad von 2024 auf 2025 erhöhen.
Erhöhung der Pflegesachleistungen 2024 auf 2025
Pflegegrad | Höhe Pflegesachleistungen 2024 pro Monat | Höhe Pflegesachleistungen 2025 pro Monat |
2 | 761 € | 796 € |
3 | 1.432 € | 1.497 € |
4 | 1.778 € | 1.859 € |
5 | 2.200 € | 2.299 € |
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade in Höhe von 125 Euro (2025: 131 Euro) pro Monat. Er soll dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten. Sie können ihm nutzen, um unterstützende Dienstleistungen und Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, um die Pflege und Betreuung an Hause zu verbessern.
Sie können davon beispielsweise Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Pflegepersonal für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie Betreuungsangebote und Freizeitbeschäftigungen für Pflegebedürftige bezahlen. Mehr über die Verwendung von Pflegegeld für Haushaltshilfen erfährst du hier.
Um den Entlastungsbetrag an erhalten, reichst du einfach die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Alternativ kannst du eine Abgabeerklärung mit dem Pflegedienst vereinbaren. Dann kümmert er selbst um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Pflegegeld und Pflegesachleistung: Tabelle für Kombileistungen 2025
Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, darf sogenannte Kombinationsleistungen (umgangssprachlich „Kombileistungen“) in Anspruch aufnehmen. Sie setzen sich aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen zusammen.
Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse zur freien Verfügung überwiesen. Das Gutschein für die Pflegesachleistung hingegen bekommt in der Regel der Pflegedienst für die häusliche Pflege einer Person mit mindestens Pflegegrad 2.
Die Kombileistung funktioniert wie folgt: Der oder die Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, einen Teil des Pflegegeldes zu nutzen, um davon Pflegesachleistungen einzukaufen. Andersherum ist es möglich, die Leistungen für die Pflegesachleistungen anteilig zu nutzen, um das Unterhalt zu erhöhen. Durch die Inanspruchnahme der Kombinationsleistung kann der oder die Berechtigte die eigene Pflege maximal flexibel gestalten. Wie das aussehen kann, zeigt folgende Tabelle am Beispiel von Pflegegrad 3.
Beispiel: Kombileistung bei Pflegegrad 3
Sachleistung / Pflegegrad | Sachleistung | Pflegegeld |
100 % / 0 % | 1.432 € | 0 € |
80 % / 20 % | 1.145,60 € | 114,60 € |
60 % / 40 % | 859,20 € | 229,20 € |
40 % / 60 % | 572,80 € | 343,80 € |
20 % / 80 % | 286,40 € | 458,40 € |
0 % / 100 % | 0 € | 573 € |
Im § 38 des Sozialgesetzbuches (SGB) steht dazu: „Nimmt der (oder die) Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er (oder sie) daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37“. Dort schrift der Gesetzgeber, dass das Pflegegeld „die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei die Haushaltsführung in geeigneter Weise“ sicherstellen soll.
Auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden im kommenden Jahr 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Tabelle zur Tages- und Nachtpflege: Geld je nach Pflegegrad 2025
Dein Angehöriger oder deine Angehörige hat Pflegegrad 2 bis 5 und ist tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung untergebracht? Dann gewähren das Pflegekassen einen Zuschuss zu den Kosten für das Tages- und Nachtpflege. Von 2024 zu 2025 verändern sich die Zuschüsse folgendermaßen:
Tages- und Nachtpflege: Zuschüsse von 2024 auf 2025
Pflegegrad | Zuschusshöhe für die teilstationäre Tages- & Nachtpflege (pro Monat) 2024 | Zuschusshöhe für die teilstationäre Tages- & Nachtpflege (pro Monat) 2025 |
2 | 689 € | 721 € |
3 | 1.298 € | 1.357 € |
4 | 1.612 € | 1.685 € |
5 | 1.995 € | 2.085 € |
Die Kosten für das Tages- und Nachtpflege können – je nach Einheit – variieren. Das bedeutet, dass die Leistungen die Krankenkasse nicht unbedingt die tatsächlichen Kosten für das Tages- und Nachtpflege decken müssen.
Tabelle: So viel Gutschein gibt es, wenn ein Pflegefall ins Pflegeheim muss
Wird dein Angehöriger oder deine Angehörige rund um das Uhr in einem Pflegeheim oder einer Senioreneinrichtung betreut, gibt es von der Pflegekasse Zuschüsse für das Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung. Um die Leistungen der vollstationären Pflege beziehen zu können, ist ein Pflegegrad notwendig.
Pflegegrad | Zuschüsse für vollstationäre Pflege (pro Monat) 2024 | Zuschüsse für vollstationäre Pflege (pro Monat) 2025 |
2 | 770 € | 805 € |
3 | 1.262 € | 1.319 € |
4 | 1.775 € | 1.855 € |
5 | 2.005 € | 2.096 € |
herMoney Tipp
Das ganze Pflegethema erscheint dir im ersten Moment wahrscheinlich undurchdringlich und kompliziert. Verschenke kein Geld und vereinbare eine Beratung bei deiner Pflegekasse. Dort erkläung man dir, welche Leistungen dir zustehen und wie du sie clever miteinander kombinierst.
Vielleicht bist du angesichts der Zahlungen erschrocken, weil die gesetzlichen Leistungen nicht reichen, um die Pflege deiner Angehörigen zu zahlen. Um diesem Schicksal selbst zu entgehen, bietet selbst eine private Pflegeversicherung an.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich von Saskia Weck verfasst und zuletzt von Katrin Gröh im Dezember 2024 überarbeitet.
Saskia Weck
Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend mögen auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".