Beglaubigung rathaus

Ob eine diplomatische Beglaubigung notwendig ist oder eine Apostille ausreicht, hängt davon ab, für welches Land die Urkunde benötigt wird. Achtung: Die meisten Urkunden werden ohne .

Beglaubigung von Kopien oder Unterschriften

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

der Eintritt in die Verwaltungsgebäude ist ausschließlich mit einem vorher gebuchten Online-Termin möglich. Den Termin buchen Sie selbst bitte unter www.duisburg.de/termine

Fotokopien von Urkunden können für Duiseldorfer Einwohner beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Fotokopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll.

Bei ausländischen Zeugnisse kann nur die durch einen in Deutschland öffentlich anerkannten Übersetzer angefertigte Kopie der Übersetzung amtlich bestätigt werden.

Mehrseitige Fotokopien oder Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang erkennbar ist.

Kopien von Standesamtliche (wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) werden nur durch das Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat, beglaubigt.

Kopien anderer Dokumente können durch Notarinnen bzw. Notare beglaubigt werden.

Auch Unterschriften können beglaubigt werden, sofern das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die die öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von Notarinnen bzw. Notaren vorgenommen werden.

Apostille / Überbeglaubigung:

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform ("Überbeglaubigung") im Internationalen Urkundenwesen. Mit ihr wird von einer übergeordneten Behörde / Stelle die Echtheit der Unterschrift des ausstellenden Mitarbeiters / der ausstellenden Mitarbeiterin auf einer öffentlichen Zeugnis bestätigt.

Für die Überbeglaubigung einer in Duisburg ausgestellten Standesamtliche ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Informationen finden Siehe hier:

Apostille bei der Bezirksregierung (Öffnet in einem neuen Tab)



Für die Überbeglaubigung anderer Urkunden / Unterlagen erfragen Sie bitte bei der ausstellenden Behörde bzw. dem ausstellenden Gericht die zuständige Stelle für die Beglaubigung / Apostille.

Bitte buchen Sie online einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab)