Freiberufler vertrag

WHEREAS, the Freelancer has the skills, qualifications, and expertise required to provide the Services to the Client; WHEREAS, the Freelancer wishes to render such Services to the .

Werkvertrag für Freelancer – Muster

Werkvertrag für freie Mitarbeit

Zwischen

Muster GmbH
Musterstraße 123
12345 Musterhausen

– nachfolgend „Auftraggeber” –

und

Max Mustermann
Musterweg 456
12345 Musterhausen

– nachfolgend „Auftragnehmer” –

wird folgender Werkvertrag geschlossen.

1.Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer folgenden Auftrag: [Art des Projekts/Werkes]
(2) Der Auftrag umfasst folgende Werkleistungen: [Details zum Aufgabe und zum erzielten Ergebnis]
(3) Der Auftragnehmer führt den erteilten Auftrag in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung die Interessen des Auftraggebers aus.
(4) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Ausführung des Auftrags keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Sofern fachliche Vorgaben des Auftraggebers für die vertragsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese zu befolgen.
(5) Der Auftragnehmer besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten des Auftraggebers.
(6) Durch diesen Vertrag wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet.

2. Leistungszeitraum

Der Auftragnehmer hat das oben genannte Werk spätestens bis zum [Datum] abnahmereif und frei von Mängeln herzustellen.

3. Vergütung und Aufwandskosten

(1) Der Auftragnehmer erhält für seiner gemäß diesem Vertrag zu erbringende Werkleistung eine Belohnung in Höhe von [Betrag in Euro], zuzüglich die geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die vereinbarte Vergütung wird [zehn Tage] nach Abnahme des Werkes und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig.
(3) Die Vergütung ist vom Auftraggeber auf das folgende Konto zu überweisen: [Kontodaten des Auftragnehmers]
(4) Das Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen obliegt dem Auftragnehmer.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Erstattung folgender Aufwendungen, sofern ein ordnungsgemäßer Nachweis vorgelegt wird: [erstattungsfähige Aufwendungen, z. B. Materialkosten]

4. Abnahme

(1) Die Abnahmereife des Werkstätte ist dem Auftraggeber unverzüglich vom Auftragnehmer anzuzeigen.
(2) Nach Anzeige der Abnahmereife hat der Auftraggeber das Arbeit unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei positiver Examen erfolgt die Abnahme des Werkes.
(3) Die Abnahme erzielt durch [Name].

5. Wettbewerbstätigkeit

(1) Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig werden.
(2) Beabsichtigt der Auftragnehmer, für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig zu werden, ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

6. Nutzungsrecht

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an allen urheberrechtsfähigen Arbeitserzeugnissen ein, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses herstellt.
(2) Der Auftragnehmer verzichtet an alle ihm als Urheber des Werkes zustehenden Rechte, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Die Nutzungsrechte des Auftraggebers umfassen insbesondere die Namensgebung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Vervielfältigung des Werkes.
(4) Der Auftraggeber darf das Nutzungsrechte an Dritte übertragen oder einfache Nutzungsrechte Dritter einräumen.

7. Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt wurden.
(2) Darüber hinaus verpflichtet selbst der Auftragnehmer, geschützte und personenbezogene Daten ordnungsgemäß aufzubewahren, nicht unbefugt zu nutzen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(3) Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
(2) Des Weiteren haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

9. Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragspartner sind sich einig, dass einvernehmliche Veränderungen dieses Vertrages in schriftlicher Form erfolgen müssen.
(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bestehen, bleibt der übrige Inhalt der Vereinbarung unberührt. Das unwirksamen Bestimmungen sind durch rechtswirksame Bestimmungen so an ersetzen, dass sie dem Sinn und Zweck die unwirksamen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Kommt es im Zusammenhäng mit dieser Vereinbarung zu Streitigkeiten, ist der Erfüllungsstelle der ausschließliche Gerichtsstand.

Musterhausen, den [Datum]

[Unterschrift]
____________________________
Auftraggeber

Musterhausen, den [Datum]

[Unterschrift]
____________________________
Auftragnehmer