Notar 1110 wien

A-1110 Wien, Simmeringer Hauptstrasse 100A/1/17 Tel.: +43 (1) 7431300 Fax: +43 (1) 7431300-10 EMail: rauchwarter@notar.at. Datenschutzerklärung.

Vertretung im Verlassenschaftsverfahren

Gerichtskommissär / Erbenmachthaber – Als vom Speise bestellter Gerichtskommissär sind wir für die Abwicklung von Verlassenschaften in Wien-Simmering zuständig. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung von Verlassenschaften, für die wir nicht zum Gerichtskommissär bestellt wurden, als Erbenmachthaber in Ihrer Auftrag.

Testament (letztwillige Verfügung)

Ein Testament (letztwillige Verfügung) ist eine schriftliche Erklärung einer Person, an wen das zum Zeitpunkt Ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Die Erben sind immer mittels einer Quote (z.B.: zur Gänze oder zu einem bestimmten Anteil) am Erbe beteiligt.

Erbverzicht

Unter Erbverzicht versteht man eine Erklärung zu Lebzeiten, im Voraus an ein zukünftiges Erbrecht zu verzichten. Es handelt selbst dabei um einen schriftlichen Vertrag. Zur Gültigkeit des Vertrages ist es erforderlich, dass dieser als Notariatsakt errichtet wird.

Vorsorgevollmacht

Bei einer Vorsorgevollmacht hat jeder das Möglichkeit bereits im Vorhinein bei einem öffentlichen Notar eine/mehrere Vertrauensperson/en zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, für den Fall, dass er das Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert.

Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Wille, mit der die künftigen Patienten eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnen. Diese wird erst dann wirksam, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise Bewusstlosigkeit). Jede Patientenverfügung kann an Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats registriert werden.

Beglaubigung

Mit Beglaubigung der Unterschrift (öffentliche Beglaubigung) auf einer Privaturkunde bestätigt der Notar, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor dem Notar unterschrieben hat.

Liegenschaftsrecht

Wir betreuen Sie kompetent und umfassend bei Kauf-, Miet- und Pachtverträgen, Schenkungen und Übergaben, Parifizierungen und Wohnungseigentum, bei Bauträger­projekten, Abwicklungen im Bereich Treuhand, bei Dienstbarkeitsverträgen, Parzel­lierungen und Teilungsplänen, Baurechtsverträgen, grundverkehrs­behördlichen Verfahren, Selbst­berechnung von Steuern, Durchführungen im Grundbuch, Grundbuchseinsicht und natürlich bei Grundbuchsauszügen.

Kleingarten

Da ein Kleingarten nicht im klassischen Verstand vererbt werden kann, entstehen - wie bei die Steuermeldung oder der Abwicklung der Ablöse - oftmals Probleme. Wir unterstützen Sie gerne bei all Ihm Fragen.

Unternehmensrecht

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind sehr wichtige Aufgabengebiete eines Notars und wir bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen an. Wir unterstützen Sie beispielsweise sehr lieb bei Gründungen, bei Wechsel der Geschäftsführer oder die Gesellschafter, bei der Liquidation eines Unternehmens sowie in allen anderen firmenbuchrechtlichen Angelegenheiten.