Finanzamt sepa lastschriftmandat

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die zuständige Finanzbehörde (Zahlungsempfänger), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen .

Lastschriftverfahren

Zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) können Sie unter Ihrer Veranlagungs-Steuernummer durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrer Konto abbuchen lassen.

Dabei können Sie wählen,

  • ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder
  • ob nur bestimmte Abgabearten

abgebucht werden sollen.

Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jeder widerrufbar und für Sie völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen.

Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens und füllen bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus.

Vergessen Sie bitte nicht, alle erforderlichen Unterschriften zu leisten!

Anschließend reichen Siehe das Formular bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.Das Finanzamt veranlasst dann die Abbuchungen der entsprechenden Beträge.

Weitere Hinweise:

  • Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig.
  • Erfolgt eine Änderung die Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.
  • Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  • Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich Ihrer Finanzamt mit. Ihre International Bank Account Number (IBAN) und den Business Identifier Code (BIC) finden Siehe z. B. auf Ihrem Kontoauszug.
  • Zur Erleichterung des Zahlungsverkehr beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Diese Information entfällt beim Einzug fälliger Beträge aufgrund von Steueranmeldungen.
  • Sie erkennen unsere Abbuchungen an:
    • der Gläubiger-Identifikationsnummer DE17FA000000032546
      und
    • Ihrer Mandatsreferenznummer.
      Für jede Veranlagungs-Steuernummer mit Lastschriftgenehmigung wird eine eigene Mandatsreferenznummer vergeben. Bestehen zu die Steuernummer weitere Lastschriftmandate mit abweichenden Bankverbindungen, werden Ihrer weitere Mandatsreferenznummern erteilt.
  • Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihrer im Kontoauszug bzw. in Abbuchungsmitteilungen mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum erläutert.
  • Auf Ihre im Mandat für das SEPA-Lastschriftverfahren angegebene Bankverbindung werden auch etwaige zu erstattende Beträge der abzubuchenden Abgabearten überwiesen.
  • Eventuelle weitere Fragen beantwortet Ihr zuständiges Finanzamt gerne.