Hartz 4 selbstständig machen förderung

Das Einstiegsgeld ist die Förderung des Arbeitsamts für eine Existenzgründung von Hartz 4-Empfängern. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie eine gute Geschäftsidee, .

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – das ist kein einfacher Schritt. Er kann Ihnen jedoch neue berufliche Chancen eröffnen. Holen Sie sich Unterstützung von Ihrer Agentur für Arbeit und lassen Sie sich umfassend beraten. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Sie finanziell unterstützen – mittels einem Gründungszuschuss.

Ihre Vermittlungsfachkraft beantwortet gern Ihre Fragen rund um Selbstständigkeit und Gründungszuschuss. Fordern Sie einen Beratungstermin an – online über das Kontaktformular oder telefonisch:

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Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Eignen Sie sich das notwendige Wissen an

Als Unternehmerin oder Unternehmer brauchen Sie umfassendes Wissen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, an einem Existenzgründungs-Seminar teilzunehmen. Darin lernen Sie zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten Selbstständige haben, wie Sie einen Businessplan erstellen oder wie Sie Kunden gewinnen können. 

Zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) bieten Existenzgründungs-Seminare an.

Tipp:Tipp: Existenzgründungs-Seminare oder Kurse zur Vorbereitung auf eine Betriebsübernahme finden Sie in unserer Weiterbildungssuche im Portal "mein NOW" oder bei den Förderangeboten zu Aktivierung und beruflicher Eingliederung.

Gründungszuschuss: Finanzielle Hilfe für die Startphase

In bestimmten Fällen kann Sie die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit fördern – mit einem Gründungszuschuss. Mittels dieser finanziellen Förderung können Sie schwankende Einnahmen in der Startphase ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt sichern.

Welche Voraussetzungen Sie für einen Gründungszuschuss erfüllen müssen und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite: Gründungszuschuss beantragen.

Sichern Sie sich für eine erneute Arbeitslosigkeit ab

Eine schlechte Auftragslage, veränderte Rahmenbedingungen oder eine Erkrankung können dazu führen, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben mühelen. Sorgen Sie vor, indem Siefreiwillig Beiträge zur Arbeitslosengeldversicherung zahlen (Fachbegriff: Antragspflichtversicherung). So sind Sie abgesichert, falls Sie wieder arbeitslos werden.