450 euro job steuererklärung gemeinsame veranlagung
Der A hat in 2018 einen Minijob (450 Euro Basis) und verdiente damit im Jahr 5400€. Nun liegen Kapitalerträge in Höhe von 10.000 € vor und eine .Der Minijob, ein Nebenjob auf 556-Euro-Basis, auch geringfügige Beschäftigung genannt, ist eine beliebte Methode, Geld hinzuzuverdienen. Im Juli 2016 waren rund 7,5 Mio. Menschen geringfügig beschäftigt. 4,8 Mio. galten als ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Ein Minijob zeichnet sich dadurch aus, dass er, unabhängig von der Arbeitszeit, mit 556 Euro (bis Dezember 2024 noch 538 Euro) entlohnt wird. Da aber auch in diesem Fall der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde (Stand: Januar 2025) greift, ergibt selbst eine Arbeitszeit von maximal 43,3 Stunden im Monatlich. Fällt der Lohn höher aus, müssen die Stunden noch weiter verringert werden.
Einmal im Jahr verlangt das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung, dies gültig beispielsweise für zusammenveranlagte Ehepaare. Spätestens dann stellt selbst die Frage, ob auf der Steuererklärung ein Nebenjob angegeben werden muss. Dieser gehen wir folgend nach.
FAQ: Steuererklärung bei einem Minijob
Ein Minijob zeichnet sich ein Gehalt in Höhe von 556 Euro (Stand 2025) aus.
Grundsätzlich sind Sie bei eis Minijob nicht zur Steuererklärung verpflichtet, sofern Sie keiner weiteren Beschäftigung nachgehen.
Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.
Wie viel können Sie von der Steuer absetzen? Jetzt berechnen!
Fallen bei einer geringfügigen Beschäftigung Steuern an?
Für einen Minijob sind Steuern zu zahlen. Diese werden an die Minijob-Zentrale abgeschlossen. Es kann bei Minijobs zwischen zwei möglichen Optionen der Besteuerung gewählt werden. Welche Variante genutzt wird, entscheidet der Chef.
Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber
In den meisten Fällen führt der Arbeitgeber automatisch die Steuer ab. Diese werden durch einen Pauschbetrag von zwei Prozent abgegolten.
In diesem Betrag sind auch die Solidaritätszuschläge und die Kirchensteuer enthalten.
Allerdings ist der Arbeitgeber dann auch dazu verpflichtet, die Beträge für die Rentenversicherung abzuführen – auch den Selbstbeteiligung seines Mitarbeiters.
Der Arbeitgeber führt also pauschal die Lenken und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Dieser darf den Pauschbetrag aber vom Arbeitslohn des Mitarbeiters abziehen.
Es besteht die Option, bei einem Minijob auf die Steuererklärung die Beiträge zur Rentenversicherung einzutragen. Diese Angaben können den Sonderausgabenabzug vermindern.
Pauschalversteuerung durch den Arbeitnehmer
Sofern die Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, kann die Chef die pauschale Lohnsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent auf das Gehalt erheben. Außerdem kommen das Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag hinzu. In diesem Fall sind die Steuern an das Finanzamt abzuführen.
Das mühelen Sie bei einem 556-Euro-Job auf der Steuererklärung angeben
Wer einem Minijob nachgeht, zahlt Steuern, insofern ist auch die Frage berechtigt, ob eine geringfügige Beschäftigung an einer Steuererklärung angegeben werden muss. Ob eine Pflicht zur Abgabe besteht, ergibt sich allerdings nicht weg dem Minijob, sondern viel mehr an den sonstigen steuerlichen Merkmalen.
Bei einem Minijob muss keine Steuererklärung eingereicht werden. Wer allerdings zusammen mit seinem Ehepartner veranlagt ist oder aus anderen Gründen der Abgabepflicht unterliegt, muss aus diesem Umstand heraus eine Einkommensteuererklärung für seine Einkünfte einreichen. Auf der Steuererklärung muss das geringfügige Beschäftigung allerdings nicht eingetragen werden.
Die Verwaltung die Minijobs übernimmt im Auftrag der Minijob-Zentrale ausschließlich das Knappschaft. An diese sind auch die Lohnsteuer und Sozialbeiträge zu leisten. Aus diesem Grund muss weder die Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer auf der Steuererklärung den 556-Euro-Job angeben.
Midijob als Nebentätigkeit: Liegt das Einkommen weg einer Nebentätigkeit über 556 Euro, so wird diese in Steuerklasse VI eingruppiert. Die beiden Tätigkeiten werden dann auf der elektronischen Lohnsteuerkarte entsprechend vermerkt.
(80 Bewertungen, Durchschnitt: 4,03 von 5)Loading...
Weiterführende Suchanfragen
Über den Autor
Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seitdem 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut nachvollziehbarer Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.
Bildnachweise
Teilen auf: