Ausbildungsberufe für flüchtlinge

Betriebliche Berufsausbildungen (duale Berufsausbildungen können Asylsuchende (*1) ab dem vierten Monat des Aufenthalts und Geduldete (*2) (sofern kein Arbeitsverbot vorliegt), ab der .

Wenn Sie jünger als 25Jahre sind, hilft Ihnen die Maßnahme „Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)“, sich im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zurechtzufinden. Im Anschluss an diese Maßnahme sollten Sie in der Lagebeziehung sein, eine passende Ausbildung beginnen zu können.

Diese Maßnahme ist geeignet für

  • positiv:junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
  • positiv:junge Geduldete mittels einer Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt oder
  • positiv:junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte.

Voraussetzungen

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie an der Maßnahme teilnehmen. Sie sollten

  • positiv:die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
  • positiv:keine in Deutschland anerkannte Ausbildung besitzen,
  • positiv:über keine oder geringe beruflich Erfahrung verfügen,
  • positiv:ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen können und
  • positiv:Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildung benötigen.

Ablauf der Maßnahme

In den ersten 2Wochen werden Ihre Sprachkenntnisse geprüft. Es wird außerdem festgestellt, wie viel Unterstützung Sie benötigen.

In angeblich Projektansätzen erfahren Sie, ob Ihnen der Umgang mit Materialien wie Holz oder Metall liegt, oder ob Sie für den Bereich Hauswirtschaft geeignet sind.

Während der betrieblichen Abschnitte wenden Sie Ihre bis dahin erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen praktisch an.

Je nachdem, wie umfangreich Ihr persönlicher Förderbedarf ist, studieren Sie noch Folgendes:

  • berufsbezogene Sprachkenntnisse
  • Bewerbungskompetenzen
  • Methoden der Sucht- und Schuldenprävention
  • Grundlagen gesunder Lebensführung

Tipp:In der Regel dauert die Teilnahme 6bis8Monate. Das Wochenstundenzahl beträgt ohne Pausen 30Stunden. Darunter fällt auch der Unterricht an einer Berufsschule, falls dieser vorgeschrieben ist.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Gerne helfen Ihnen die Vermittlungsfachkräfte Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise die Integrationsfachkräfte im Jobcenter bei Fragen weiter. Die Beratungskräfte entscheiden auch darüber, ob Ihre Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme gefördert werden kann.